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In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Blendangriffe mit Laserpointer 300mw auf Piloten, Schiffskapitäne, Lokomotivführer aber auch Polizeibeamte im Streifenwagen deutlich zugenommen. Bei Kindern, die mit starken Laserpistolen spielten, kam es außerdem zu schweren Augenverletzungen und sogar zu Erblindungen. Schon länger denken Politik und Behörden daher darüber nach, den Handel und den Umgang mit Lasergeräten stärker zu regulieren. Alle Fraktionen des Landtags haben am Donnerstag, 26. März, einstimmig einem Antrag von CDU und SPD zugestimmt.


Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, im Bundesrat den Antrag des Landes Baden-Württemberg „Entschließung zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt“ zu unterstützen. Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, auf europäischer Ebene rechtlich verbindliche Regelung festzulegen. Damit soll es für die Vollzugsbehörden einfacher werden, die Bereitstellung von nicht konformen  laserschwert  als beziehungsweise in Verbraucherprodukten einzudämmen. Für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten dieser europaweiten Regelung wird eine gleichbedeutende Lösung auf nationaler Ebene angestrebt.


Die Serie gefährlicher Laserpointer-Attacken insbesondere auf Verkehrsflugzeuge reiße nicht ab, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Wie das Luftfahrtamt mitteilte, wurden allein im vergangenen Jahr Piloten mehr als 300 Mal von grün-grellen Blitzen geblendet. Während in der Schweiz über ein Verbot nachdacht werde, halte die Bundesregierung eine Einstufung von Laserpointern als Waffe für rechtlich nicht möglich. Erben ist der Meinung, dass es europaweit einheitlicher Standards bedarf, um der Bereitstellung gefährlicher Laserpointer entgegenzuwirken.


Auch Dietmar Krause (CDU) verwies auf die gestiegene Zahl an Laserpointer-Attacken auf Flugzeuge, im Straßenverkehr und als Spielzeug. Aufgrund des wachsenden Missbrauchs von Laserpointern gelte es Maßnahmen zu ergreifen, die diesen eindämmten. Die Aufnahme in das Waffengesetz hätte sich als nicht möglich herausgestellt, daher sei die Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg der richtige Weg, zeigte sich Krause überzeugt.


Norbert Bischoff (SPD), Minister für Arbeit und Soziales, wird selbst bei der Tagung des Bundesrates dabei sein und erklärte, er werde die Initiative unterstützen. laservisier In seiner kurzen Rede verwies er auf die gesundheitlichen Gefahren und Zahlen aus einer Untersuchung im Jahr 2010. Das Ressort für Produktsicherheit hatte damals knapp 100 Laser in Sachsen-Anhalt untersucht. Das Ergebnis sei ernüchternd gewesen, sagte Bischoff und unterstreiche die Notwendigkeit einer Marktüberwachung. Über 75 Prozent der Laser hätten demnach eine zu hohe Strahlungsleistung gehabt, so der Minister.


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Laser würden schon lange ganz unterschiedlich im Alltag genutzt, zum Beispiel als Laserpointer (optische Zeigestöcke), zur Verlängerung der Reichweite eines Messgerätes oder als ganz normales Spielzeug, bemerkte Angelika Hunger (DIE LINKE). Für diesen Gebrauch seien Leistungswerte von unter einem Milliwatt ausreichend. Wenn diese eingehalten würden, erfüllten sie die Anforderungen des Produktsicherungsgesetzes. Auf diesem Wege sei es bereits jetzt möglich, Handel und Umgang mit nicht konformen Lasern einzudämmen, ist Hunger überzeugt. Dennoch würde ihre Fraktion dem Antrag zustimmen, da es in erster Linie um rechtlich verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene gehe. Hunger regte jedoch an, Erkenntnisse anderer Länder zu berücksichtigen und die Einbringung in das Waffengesetz noch einmal zu prüfen.


Es werde sich oft über die zu starke Regulierung auf europäischer Ebene beschwert, in diesem Fall sei ein Verbot jedoch wirklich sinnvoll, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Solche leistungsstarken Laser brauche es für den Privatgebrauch nicht, sie stellten eine Gefahr dar und deswegen könne auch ein entsprechendes Verbot erfolgen. Striegel begrüßte die Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg ausdrücklich und sagte, es sei gut, dass auch im Landtag von Sachsen-Anhalt alle Fraktionen den Antrag unterstützen.


Message déposé le 27.03.2015 à 12:05 - Commentaires (0)




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